Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 122. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 21. September 2023
TOP 11: 2./3. Les. Reg.-Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes
Dr. Nina Scheer:
Sehr geehrte Frau Präsidentin/sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Allein der fehlenden Beschlussfähigkeit ist es geschuldet, dass der Deutsche Bundestag nicht bereits am 7. Juli 2023 das Energieeffizienzgesetz auf Grundlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses Klimaschutz und Energie vom 5. Juli verabschiedet hat. Die nun entstandene Verzögerung ist bedauerlich, zumal die parlamentarische Debatte bereits am 7. Juli geführt wurde. Heute wird die Verabschiedung nun nachgeholt. Bereits in meiner Rede vom war ich einen Blick auf den Gesamtkontext, an den ich auch an dieser Stelle erinnern möchte: Es gibt verschiedene Ansätze Effizienzziele zu erreichen. Dazu zählen auch Anreize und Marktentwicklungen. Gleichwohl sollten wir auch den Weg gesetzlicher Maßgaben zur Energieeffizienz nicht unterschätzen – da sie für klare rechtliche Vorgaben stehen. Rechtliche Vorgaben setzen Maßstäbe und können auch eigene Märkte und Vorreiterrollen hervorrufen, die wiederum im internationalen Kontext betrachtet für Technologieführung stehen.
Wiederholen möchte ich zudem, dass der Gesetzentwurf keineswegs eine Überschreitung der EU-Richtlinien-Vorgaben enthält. Denn die Richtlinie enthält auch variable Ziele, die es national auszugestalten gilt.
Insofern wäre es verfehlt, den Maßstab einer Eins-zu-eins Umsetzung anzulegen. Entsprechende Vorhaltungen gilt es insofern auch an dieser Stelle zurückzuweisen.
Mit dem Gesetzentwurf geht es sowohl um Primärenergieeinsparung als auch um Endenergieeinsparung. Im Fokus stehen die Länder und der Bund. Für die SPD-Bundestagsfraktion möchte ich betonen, dass es uns ein Anliegen war, auch private Akteure zu adressieren, wenn mit staatlichen Mitteln Aufgaben ausführen. Eine zuvor gegebene Ungleichheit zwischen öffentlichen Stellen und ausführenden Privaten haben wir im parlamentarischen Verfahren geschlossen.
Eine weitere gesetzliche Änderung ist bei der Frage der Konkretisierung der Definition der Rechenzentren vorgenommen worden. Wir haben nun eine Differenzierung zwischen Rechenzentren und Netzknoten vorgenommen.
Zudem haben wir auch eine Veränderung in der Verpflichtung zum Einrichten von Energie- oder Umweltmanagementsystemen in Unternehmen vorgenommen. Hier hatte der Gesetzentwurf einen Schwellenwert von 15 GWh des jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauchs vorgesehen. Den haben wir auf 7,5 GWh reduziert.
Wir haben zudem bei der Zumutbarkeitsregelung eine Definition gefunden und wir haben bei der Verpflichtung zur Abwärmenutzung eine Konkretisierung.
In diesem Sinne: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Dr. Nina Scheer
21.09.2023